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Vorsorge in gesunden Tagen

Sorgerechtsverfügung

Sichern Sie Ihre minderjährigen Kinder ab und regeln Sie, wer beim Tod beider Eltern oder des Alleinsorgeberechtigten das Sorgerecht erhalten soll, denn nicht automatisch geht es auf die nächsten Verwandten oder z. B. den Taufpaten über.

In einer Sorgerechtsverfügung kann zu Lebzeiten eine dafür gewünschte Person benannt werden. Andernfalls wird das Familiengericht entscheiden und mit Unterstützung des Jugendamtes einen geeigneten Vormund bestellen, der dann als gesetzlicher Vertreter die Entscheidungen für das Kind trifft und in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt ist.

Patientenverfügung

Für den Ernstfall vorgesorgt

Vorsorgevollmacht

Hilfe für Ihre Angehörigen im Bedarfsfall

Betreuungsverfügung

Benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens

Testament

Nachlasswünsche regeln

Verfügung über das Sterben, den Tod & die Beisetzung

Ihre Wünsche vorab formulieren

Weitere Vorsorgen

Woran noch denken

Medizinlexikon

Hinweis

Hinweis

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.

Erstellung und Aufbewahrung von Dokumenten zur Vorsorge.

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