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Häufige Fragen und Antworten

Was ist REGIOMED?

Die REGIOMED KLINIKEN  sind ein Verbund der kommunalen Kliniken der Landkreise Coburg, Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg. Zu dem Gesundheitskonzern mit rund 5400 Beschäftigten gehören außerdem MVZ, Rehabilitation, Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Behindertenhilfe, Seniorenhäuser, Servicedienste sowie ein Rettungsdienst.

Weitere Infos finden Sie in unserem Unternehmensprofil.

Was ist ein MVZ?

Die ambulante ärztliche Versorgung von Kassen- und Privatpatienten wird durch verschiedene Leistungserbringer gesichert. In erster Linie stehen hier die niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Seit dem Jahr 2004 ist dieser Bereich durch so genannte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) erweitert worden. Es handelt sich hierbei um ärztlich geleitete, fachübergreifende medizinische Einrichtungen, in denen Ärzte Patienten wie in einer herkömmlichen Arztpraxis ambulant behandeln.

Weitere Infos zu unseren Facharztpraxen finden Sie hier.

Was muss ich ins Krankenhaus mitbringen?

Unterlagen für die Aufnahme: Einweisungsschein des Hausarztes, Versichertenkarte/Chipkarte, Personalausweis, evtl. Zuzahlungsbefreiung

Unterlagen für den Arzt:  Unterlagen des Hausarztes, zum Beispiel Röntgenaufnahmen oder Laborbefunde, Einnahmeplan für Medikamente, falls vorhanden: Herzschrittmacher-Ausweis, Impf-Ausweis, Allergie-Pass, Marcumar-Ausweis, Röntgen-Pass

Wasch- und Toilettenartikel:  Handtücher, Waschlappen, Seife, Duschgel, Creme, Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnbecher, Mundwasser, Zahnprothese, Prothesenbecher, Reinigungsmittel, Handspiegel, Kamm, Haarbürste, Shampoo, Nagelschere, Nagelpfeile, individuelle Pflegemittel (z.B. Rasierapparat)

Kleidung:  Schlafanzüge, Nachthemden, Bademantel, bequeme Hauskleidung, Hausschuhe, feste Schuhe, Schuhlöffel, Strümpfe, Unterwäsche, Kleidung für die Entlassung
Sonstiges: Brille, Kontaktlinsen, Hörgerät, Gehstock, angepasste Stützstrümpfe, Buch, Schreibzeug, Briefpapier und –marken, kleinerer Geldbetrag

Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen, keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände mitzubringen, denn dafür können wir keine Haftung übernehmen.

Wie sind die Besuchszeiten?

Die Besuchszeiten werden auf den Stationen individuell geregelt, sind aber regulär auf allen Stationen täglich möglich.

Haben alle Patientenzimmer einen Fernseher?

In allen Patientenzimmern stehen Ihnen TV-Geräte zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Bitte stimmen Sie sich bei gemeinsamen Geräten mit Ihren Mitpatienten über die Programmwahl ab, nehmen Sie auf deren Bedürfnisse Rücksicht und achten Sie auf Zimmerlautstärke.

Habe ich ein Telefon am Patientenbett?

Alle Patientenzimmer sind mit Telefonanschlüssen ausgestattet. Zur genauen Bedienung und Handhabe geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne Auskunft.

Gibt es Einschränkungen bei der Benutzung elektronischer Geräte oder Handys?

Die Benutzung von eigenen elektrischen Geräten stimmen Sie bitte mit dem Stationspersonal ab. Die Benutzung von Funktelefonen ist in den durch Hinweisschilder gekennzeichneten Bereichen verboten, da dadurch Störungen an medizinischen Geräten hervorgerufen werden können.

Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes gesichert?

Die aktuellen Datenschutzbestimmungen werden durch unsere Mitarbeiter beachtet und eingehalten.

Weitere Infos zum Datenschutz bei REGIOMED finden Sie hier.

Besteht die Möglichkeit der Eigenblutspende?

Die heutigen Richtlinien für die Herstellung und Gabe von Fremdblut und Blutprodukten sowie die strengen gesetzlichen Anforderungen haben zu einem hohen Sicherheitsstandard für die Patienten geführt.

Um den Aufwand und die Belastung unserer Patienten vor einem operativen Eingriff so gering wie möglich zu halten, verzichten wir in unseren Häusern mittlerweile auf die Möglichkeit der Eigenblutspende. 

Was ist bei der Entlassung zu beachten?

Bevor Sie das Krankenhaus  verlassen, wird Ihr behandelnder Arzt Sie über alle wichtigen Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Verhaltensweisen beraten. Alle Aufzeichnungen über Ihre Krankheit verbleiben im Krankenhaus. Ihr Arzt zu Hause wird über den Behandlungsverlauf schriftlich informiert.

Wenn Sie auf eigene Verantwortung vorzeitig den Krankenhausaufenthalt beenden wollen, müssen Sie dies dem für Ihre Behandlung verantwortlichen Arzt schriftlich bestätigen. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für alle nachteiligen Folgen, die Ihnen daraus entstehen. Beachten Sie bitte deshalb auf jeden Fall den Rat Ihres Arztes.

Gibt es eine Hausordnung?

Überall dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, bedarf es gewisser Regeln im Umgang miteinander. Vor allem erfordert die Behandlung kranker Menschen gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir bitten Sie deshalb, sich an die jeweilige Hausordnung zu halten, die Sie entweder bei der Aufnahme ausgehändigt bekommen oder in der Informationsmappe auf Ihrem Zimmer finden.
Vielen Dank! 

Hausordnung Coburg
Hausordnung Hildburghausen
Hausordnung Lichtenfels
Hausordnung Neustadt
Hausordnung Sonneberg

Welche Wahlleistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen, außer den gesetzlichen Zuzahlungen, keine gesonderten Kosten. Das Krankenhaus rechnet diese Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Privatärztliche Wahlleistungen hingegen sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen. Sie können folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen:

  • privatärztliche Behandlung
  • Ein-Bett-Zimmer
  • Zwei-Bett-Zimmer
  • Aufnahme einer Begleitperson auf eigenen Wunsch

Was muss ich hinsichtlich der Zuzahlungen beachten?

Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro stationärem Behandlungstag zu übernehmen, sofern Sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung einzuziehen und leiten diese dann an die Krankenkassen weiter.