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Intensivstation

Allgemeines, Besuchszeiten

Nach größeren Eingriffen z.B. im Bauchraum oder bei entsprechenden Vorerkrankungen kann nach einer Operation eine Behandlung auf der Intensivstation (ITS) notwendig sein. Schwerstkranke Patienten müssen auch ohne Operation manchmal auf der ITS behandelt werden. Häufig müssen ITS-Patienten vorübergehend künstlich beatmet werden, der Kreislauf mit Medikamenten gestützt oder die Nierenfunktion mit einem Blutwäscheverfahren ersetzt werden, bis sich die Organfunktionen wieder erholt haben. Solche Patienten müssen manchmal wochenlang in Narkose gehalten werden. Diese Maßnahmen erfordern nicht nur eine spezielle technische Ausstattung, vor allem ist hoch spezialisiertes und engagiertes Personal erforderlich, sowohl auf ärztlicher, als auch auf pflegerischer Seite.

Da Visiten und Untersuchungen in der Regel im Laufe des Vormittags erfolgen, bitten wir Sie, unsere Besuchszeiten zwischen 14:30 Uhr und 15:30 Uhr sowie zwischen 17:00 und 17:30 Uhr zu nutzen.
Zu diesen Zeiten versuchen wir nur notwendige Untersuchungen durchzuführen, damit Sie Zeit mit Ihren Angehörigen verbringen können. Während der Besuchszeiten steht zumeist auch ein Arzt des Behandlungsteams für Auskünfte zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne nach 10 Uhr unter der Telefonnummer 03685 / 773 – 137. Zu dieser Zeit liegen meist schon Laborbefunde und Untersuchungsergebnisse vor.

Der beatmete Patient

Eine kurzfristige Beatmung, z.B. nach einer großen Operation über Nacht, stellt meist kein großes Problem dar. Der Beatmungsschlauch kann schnell nach dem Erwachen aus der Narkose entfernt werden. Etwas anderes ist es jedoch wenn eine längere Beatmungsbehandlung erforderlich ist. So wie ein Patient bei der Ruhigstellung eines Beines, z.B. durch einen Gipsverband, sehr schnell Muskelmasse verliert, verliert auch die Atemmuskulatur sehr schnell an Kraft, wenn der Patient längere Zeit beatmet werden muss. Nach langen Beatmungsbehandlungen, muss sich der Patient erst wieder daran gewöhnen, alleine zu atmen. Gerade wenn Patienten Vorerkrankungen von Seiten der Lunge oder des Herzens aufweisen, kann das Abtrainieren von der Beatmungsmaschine langwierig sein. Hier ist von Seiten des Patienten und der Angehörigen Geduld gefordert. Zusätzlich belastend kann sein, dass beatmete Patienten nicht sprechen können.

Das künstliche Koma 

Viele unserer Patienten sind so schwer krank, dass ihre Atemfunktion für den Gasaustausch nicht mehr ausreicht. Luftnot ist eines der häufigsten Symptome, dass zur Krankenhauseinweisung und dann zur Aufnahme auf die Intensivstation führt. Oft müssen solche Patienten künstlich beatmet werden, wozu wie auch bei einer Allgemeinanästhesie, ein Beatmungsschlauch („Tubus“) in die Luftröhre eingeführt werden muss. Die Beatmungsmaschine übernimmt dann die Atemtätigkeit für den Patienten. Zu diesem Zweck muss der Patient narkotisiert werden, d.h. das „künstliche Koma“ ist nichts anderes als die Gabe von Narkosemitteln für den Zweck einer maschinellen Beatmung. Im weiteren Verlauf der Behandlung wird die Dosierung der Narkosemittel soweit reduziert, dass die Patienten die Augen öffnen und sogar kommunikationsfähig sein können. 

Der Luftröhrenschnitt (Tracheotomie)

Bei allen Patienten, die voraussichtlich länger als eine Woche beatmet werden, sollte ein sog. „Luftröhrenschnitt“ durchgeführt werden, was bedrohlicher klingt, als es tatsächlich ist. Bei einem Luftröhrenschnitt wird der Beatmungsschlauch nicht durch den Rachen in die Luftröhre eingeführt, sondern direkt durch die Haut am Hals. Dies ist ein kleinerer Eingriff, der schonend per Punktion und Aufdehnung bettseitig erfolgt (sogenannte Dilatationstracheotomie). Wenn sich die Atemfunktion wieder erholt hat, kann die Trachealkanüle wieder entfernt werden, die Tracheotomie verschließt sich in wenigen Tagen. Vor allem für die Entwöhnung von der Beatmung ist die Tracheotomie sehr wertvoll. 

Der delirante Patient

Manchmal sind Patienten im Rahmen ihrer schweren Erkrankung sehr verwirrt und durcheinander. Nach einer längeren Beatmungsbehandlung steigt das Risiko eines solchen deliranten Zustandes an, kann aber auch bei Patienten auftreten, die nicht beatmungspflichtig sind. Manchmal sind solche Patienten sehr unruhig, verwirrt und bettflüchtig, manche sind aber auch auffallend ruhig und in sich gekehrt. So wie es Funktionsstörungen aller lebenswichtigen Organe im Rahmen einer schwerwiegenden Erkrankungen gibt (Störungen der Atemfunktion, Kreislaufstörungen, z.B. Schockzustände, Nierenfunktionsstörungen) kann es auch zu Störungen der Gehirnfunktion kommen. Mit zunehmender Stabilisierung kommt es meist schnell auch zu einer Verbesserung der Gehirnfunktion. In der Regel bleibt ein solches Delir folgenlos, selten klagen Patienten später über eine Verschlechterung der Gedächtnisfunktion oder Wortfindungsstörungen. 

Der isolierte Patient 

Manchmal müssen wir Sie bitten, persönliche Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das heißt, dass Sie gegebenenfalls einen Schutzkittel und oder Mundschutz tragen müssen. Möglicherweise wurde bei Ihrem Angehörigen ein isolierungspflichtiger Erreger nachgewiesen. Wir müssen sehr darauf achten, dass solche Erreger nicht in unserer Klinik verbreitet werden. Bitte beachten Sie alle Hinweise auf der Hygienetafel am Patientenzimmer. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung!

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfahren

Viele unserer Patienten sind nicht kommunikationsfähig und können deshalb ihren Willen nicht äußern. Oftmals stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, alle möglichen intensivmedizinischen Maßnahmen zu ergreifen und das Leben um jeden Preis zu verlängern. Gerade im hohen Alter oder bei stark vorerkrankten Patienten mit langer Leidensgeschichte kommt man sehr schnell in einen ethischen Grenzbereich. Ein Beispiel ist die dauerhafte künstliche Ernährung über eine Ernährungssonde, die durch die Bauchdecke gelegt wird. Oft ist es für uns hilfreich, wenn die Angehörigen eine für den Ernstfall vorsorglich ausgefüllte Patientenverfügung vorlegen. Übrigens ist es nicht erforderlich, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen! Liegt keine Patientenverfügung vor, oder hilft diese in der konkreten Situation nicht weiter, werden wir versuchen, den Willen des Patienten herauszufinden, indem die nächsten Angehörigen befragt werden. 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Patient eine Vertrauensperson, seine Geschäfte in seinem Sinne zu führen. Damit ist nicht nur die Gesundheitsfürsorge gemeint, sondern auch andere Aspekte wie finanzielle Angelegenheiten, Post öffnen zu dürfen, Wohnungsangelegenheiten, Heimeinweisungen usw. Die rechtliche Stellung eines vorsorglich Bevollmächtigten ist einem gerichtlich bestellten Betreuer vergleichbar. Auch bei einer Vorsorgevollmacht ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Betreuer

Manchmal ist es erforderlich, dass im Rahmen der Behandlung ein Betreuungsverfahren eingerichtet wird, was wir dann mit den Angehörigen besprechen. Günstig ist es wenn jemand aus der Familie die Betreuung übernehmen kann. Wir stellen in diesem Fall einen Antrag an das Betreuungsgericht, das dann mit dem Angehörigen Kontakt aufnimmt. Die Bestellung zum Betreuer ist ein Gerichtsbeschluss, der zeitlich befristet ist. Sollten Patienten bereits eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuer haben, ist es günstig, dass diese Unterlagen in Kopie zu den Krankenakten genommen werden.

Weitere Infos zur Vorsorge in gesunden Tagen finden Sie hier.



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