Nicht mehr anzeigen
Gesundheit ganz nah. Wir sind da.
Keyvisual
A
A
A

Anträge & Formalitäten

Rehabilitationsanträge

Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von den Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung übernommen. In besonderen Fällen sind aber auch Berufsgenossenschaften, die Bundeswehr oder andere Sozialleistungsträger zuständig. Ob Sie dabei selbst oder der Arzt bzw. das Krankenhaus die Beantragung vornehmen müssen, hängt u. a. davon ab, ob Sie sich bereits in medizinischer Behandlung befinden, die eine Rehabilitation erfordert (z. B. nach operativen Eingriffen).

Bei einer Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation, die Sie nach einer medizinischen oder ärztlichen Behandlung antreten, übernimmt der Arzt bzw. das Krankenhaus die Antragsstellung. Dabei können Sie die Rehaklinik selbst bestimmen.

Andernfalls müssen Sie die Rehabilitation selbst beantragen. Grundvoraussetzung für die Genehmigung ist die vorhergehende ärztliche Bestätigung, dass eine solche Maßnahme für Sie notwendig ist. Sie müssen also zuerst zu Ihrem behandelnden Arzt gehen, der die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme schriftlich begründen muss. Danach stellen Sie beim zuständigen Kostenträger (in der Regel die Krankenkasse oder Rentenversicherung) einen Antrag auf Rehabilitation und fügen das ärztliche Gutachten bei.

Eine Informationsübersicht haben wir auf der Seite „Ihr Weg zur Reha“ für Sie zusammengestellt. Außerdem geben wir bei Fragen gern auch telefonische Auskunft.


Ambulante Gesundheitstherapien

Die Masserberger Klinik ist zur Abgabe von ambulanten Heilmitteln nach § 124 SGB V für alle Kassen zugelassen. Hier nutzen wir alle Ressourcen und Vorteile unserer stationären Einrichtung. Ob eine ambulante Therapie für Sie in Frage kommt, beurteilt Ihr Hausarzt oder Facharzt. Dieser stellt eine Heilmittelverordnung (Rezept) für die jeweilige Therapie aus. Damit wenden Sie sich an unsere Rezeption bzw. faxen Sie die Verordnung vorab zu.

Wichtig: Das Ausstelldatum der Verordnung darf nicht länger als 14 Tage (einschließlich Wochenende) zurückliegen. Falls Sie dieses Angebot nutzen möchten, bitten wir Sie, uns unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Aufenthaltsdauer Ihre Rezepte vorab an die Nummer 036870-81199 zu faxen.


Einzelne Gesundheitsangebote

Als Selbst- bzw. Privatzahler haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, einzelne Angebote aus unserem Gesundheitskatalog zu buchen. Auf Anfrage buchen wir gern für Sie die entsprechenden Behandlungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Preisliste.